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Vielen Dank, dass Du Dich für eine Fördermitgliedschaft im Datenanfragen.de e. V. interessierst! Als Fördermitglied unterstützt Du unseren Verein nachhaltig und regelmäßig und setzt so ein Zeichen für den Datenschutz.

Da wir als gemeinnützig anerkannt sind, stellen wir Dir für Deinen Mitgliedsbeitrag gerne eine Spendenbescheinigung aus, sodass Du diesen von der Steuer absetzen kannst.

Um Fördermitglied zu werden, musst Du nur den Mitgliedsantrag ausfüllen. Schicke uns das fertige Formular dann bitte per E-Mail (als ausgefülltes PDF oder Scan/Foto) an vorstand@datenanfragen.de, per Fax an +49 531 209299 36 oder per Post an die folgende Adresse: Datenanfragen.de e. V., c/o Benjamin Altpeter, Schreinerweg 6, 38126 Braunschweig, Deutschland.
Wir werden uns anschließend bei Dir melden, um Dir mitzuteilen, ob Dein Antrag angenommen wurde und die Bezahlung mit Dir zu klären.

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Fragen und Antworten

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  • Was kostet eine Mitgliedschaft?
    Der Mindestbeitrag für eine fördernde Mitgliedschaft wird von der Mitgliederversammlung gesetzt und beträgt 32,00 € pro Jahr. Du darfst Dich aber auch gerne für einen beliebig höheren Beitrag entscheiden.

    Nähere Informationen dazu findest Du auch in unserer Gebührenordnung.

  • Gibt es einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag?
    Nach unserer Gebührenordnung gibt es zwei Fälle, in denen der Mitgliedsbeitrag ermäßigt werden oder sogar ganz wegfallen kann:

    Falls Du noch minderjährig bist, bist Du vollkommen von der Beitragspflicht befreit. Wenn Du möchtest, darfst Du Dich natürlich trotzdem freiwillig für einen (beliebigen) Mitgliedsbeitrag entscheiden, musst das aber eben nicht.
    Für die Mitgliedschaft brauchen wir dann aber die schriftliche Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten.

    Solltest Du aus sonstigen Gründen den Mindestbeitrag nicht bezahlen können oder wollen, ist das auch kein Problem. Der Vorstand (und auch die Mitgliederversammlung) dürfen Dir den Beitrag ermäßigen. Den Antrag dafür kannst Du einfach formlos direkt zusammen mit dem Mitgliedsantrag stellen.

    Wichtig: Bitte schick uns in keinem der beiden Fälle einen Nachweis zu! Sämtliche Ermäßigungen und Befreiungen basieren ausschließlich auf Vertrauensbasis – wir dürfen und wollen hier nichts überprüfen.

  • Wie kann ich meine Mitgliedschaft bezahlen?
    Aktuell ist die Bezahlung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift („Bankeinzug“) möglich. Nachdem Dein Antrag angenommen wurde, melden wir uns bei Dir, um die Bezahlung zu klären.

    Wir sind dabei, auch weitere Bezahlmethoden zur Verfügung zu stellen und versuchen gerne, Dir entgegen zu kommen, wenn Du auf einem anderen Wege bezahlen möchtest. Melde Dich einfach vorher kurz bei uns.

  • Wie kündige ich meine Mitgliedschaft wieder?
    So sehr wir uns auch freuen, Dich als Mitglied in unserem Verein zu haben, wollen wir es Dir aber selbstverständlich trotzdem leicht machen, wieder auszutreten, solltest Du es Dir einmal anders überlegen. Den Austritt regelt Abschnitt 4.2 unserer Satzung: Du kannst diesen jederzeit schriftlich dem Vorstand gegenüber formlos anzeigen. Sobald wir den Austritt bestätigt haben, tritt dieser sofort in Kraft. Es gibt keine künstlichen Kündigungsfristen oder dergleichen bei uns.
    Beachte aber bitte, dass wir Dir bereits gezahlte Beiträge nicht rückerstatten können.

  • Ich möchte meinen Mitgliedsbeitrag ändern. Wie geht das?
    Das regelt unsere Gebührenordnung: Eine Änderung Deines persönlichen Mitgliedsbeitrags kannst Du jederzeit einfach dem Vorstand mitteilen (der Mindestbeitrag gilt aber natürlich trotzdem). Die Änderung tritt dann ab dem folgenden Beitragsjahr ein.

  • Wie kann ich meinen Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?
    Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, Dir für Deinen Mitgliedsbeitrag eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen, mit der Du diesen dann von der Steuer absetzen kannst. Dafür brauchen wir leider Deine Adresse. Wenn Du diese im Mitgliedsantrag bereits angegeben hast, werden wir Dir die Bescheinigung zusenden, ohne dass Du etwas dafür tun musst. Solltest Du das nicht getan haben, aber dennoch eine Bescheinigung haben wollen, wende Dich bitte an den Vorstand.

    Für Mitgliedsbeiträge, die 300 € nicht überschreiten, genügt auch die vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

  • An wen kann ich mich mit sonstigen Fragen wenden?
    Bei allen Fragen rund um die Mitgliedschaft (und auch sonst alles, das den Verein betrifft) steht Dir der Vorstand gerne zur Verfügung. Am besten erreichst Du uns einfach per Mail an vorstand@datenanfragen.de, aber natürlich auch über die anderen Kontaktmöglichkeiten, die auf der Vorstandsseite angegeben sind.