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Diese Tabelle ist eine kurze Übersicht über die Mitgliedsbeiträge:

Mitgliedschaft Mindestbeitrag
aktiv 16,00 €/a
fördernd 32,00 €/a
Minderjährige (beide) 0,00 €/a

Die folgende Gebührenordnung wurde von der Gründungsversammlung am 14. Juni 2018 beschlossen:

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten.
Der Mindestbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 16,00 €. Der Mindestbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt 32,00 €. In beiden Fällen steht es dem Mitglied frei, sich für einen beliebig höheren Beitrag zu entscheiden. Eine Änderung des persönlichen Mitgliedsbeitrags (unter Berücksichtigung der Mindestbeiträge) kann jederzeit mit Gültigkeit für das folgende Beitragsjahr dem Vorstand angezeigt werden.

Minderjährige Mitglieder müssen laut Satzung nie einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Ihnen steht die Wahl eines beliebigen Mitgliedsbeitrages (ab einschließlich 0,00 €) frei.
Sowohl der Vorstand als auch die Mitgliederversammlung sind eigenständig ermächtigt, den Mitgliedsbeitrag nach eigenem Ermessen für einzelne Mitglieder zu ermäßigen oder diese davon zu befreien.
Die Einstufung als Minderjährige_r und sonstige Ermäßigungen/Befreiungen basieren ausschließlich auf Vertrauensbasis. In keinem Fall ist hierfür ein Nachweis zu erbringen.

Gründungsmitglieder haben die Wahl, keinen Beitrag zu zahlen. Sie werden explizit von der Gründungsversammlung von der Beitragspflicht befreit.

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