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Jedes Unternehmen in der EU ist verpflichtet Dir Rechte auf Datenauskunft, -berichtigung, -löschung usw. zu gewähren. Mit Datenanfragen.de wollen wir Dir helfen diese Rechte auszuüben.

Welche Rechte habe ich?

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Mit der Einführung der DSGVO wurde das Datenschutzrecht EU-weit harmonisiert. Seitdem muss Dir jedes Unternehmen in der EU (bzw. sogar außerhalb der EU, wenn es sein Angebot an EU-Bürger richtet) u. a. folgende Rechte gewähren:

  • Auskunftsrecht
    Du hast ein Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen zu Deiner Person gespeichert hat. Darüber hinaus kannst Du z. B. erfragen, zu welchem Zwecke die Daten gespeichert wurden und aus welcher Quelle sie kommen. Wenn das Unternehmen Scorewerte berechnet, muss es Dir Deinen Score mitteilen und Dich aufklären, wie dieser Score zustandekommt.
  • Recht auf Berichtigung
    Wenn ein Unternehmen falsche Daten zu Dir gespeichert hat, muss es diese auf Deinen Hinweis unverzüglich korrigieren.
  • Recht auf Vergessenwerden
    Sobald die Daten, die ein Unternehmen zu Dir gespeichert hat, für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, kannst Du von Unternehmen verlangen, dass sie diese Daten löschen. Wenn die Daten an Drittunternehmen weitergegeben wurden, müssen diese sogar über Deinen Löschwunsch informiert werden.
  • Recht auf Widerspruch
    Auch wenn Du einmal eine Einwilligung zur Verwendung Deiner Daten gegeben hast, darfst Du diese jederzeit widerrufen. Dabei darf das Unternehmen den Widerruf nicht schwieriger gestalten als die ursprüngliche Zustimmung.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
    Die Daten, die Du einen Unternehmen zu Dir mitgeteilt hast, gehören Dir. Du hast ein Recht, diese Daten von dem Unternehmen in einem gängigen Format zu erhalten, sodass Du sie zu einem anderen Unternehmen übertragen kannst.

Eine noch ausführlichere Übersicht findest Du in unserem Artikel zu Deinen Rechten nach der DSGVO.

Wie kann ich diese Rechte nutzen?

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Zur Nutzung dieser Rechte kannst Du einfach einen formlosen Antrag an das jeweilige Unternehmen stellen. Die Unternehmen sind vom Gesetzgeber angehalten diesen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.

Wenn ein Unternehmen eine_n Datenschutzbeauftragte_n hat, ist es immer sinnvoll sich direkt an diese Stelle zu wenden. Ein_e Datenschutzbeauftragte_r muss nicht nur besonders zu datenschutzrechtlichen Themen geschult sein, sondern unterliegt auch Vertraulichkeitspflichten im Bezug auf eingehende Anfragen.

Wie wollt ihr mir dabei helfen?

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Unser Ziel mit Datenanfragen.de ist es, Dir eine Plattform zu bieten, die Dir die Ausübung all dieser Rechte vereinfacht.

Wir führen eine Unternehmensdatenbank, in der Du die Kontaktdaten für zahlreiche Unternehmen und sonstigen Organisationen findest. Wenn ein Unternehmen eine spezielle Datenschutzstelle hat, vermerken wir das in der Datenbank, sodass Du Dich direkt an diese Stelle wenden kannst.

Darüber hinaus bieten wir Dir einen Generator an, mit dem wir Dir den Großteil der Arbeit abnehmen, wenn es um das Aufsetzen von Schreiben zur Ausübung Deiner Rechte geht. Wähle einfach ein Unternehmen aus, gibt Deine Daten zur Identifizierung ein und schon hast Du ein fertiges Schreiben, welches Du direkt an das Unternehmen senden kannst.
Und das Beste? All das passiert vollständig auf Deinem Rechner. Wir erhalten zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Deine Daten, sodass Du Dir keine Sorgen machen musst.

Wie kann ich mitmachen?

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Es gibt bei Datenanfragen.de viele Stellen, an denen Du Dich beteiligen kannst – unabhängig von Deiner bisherigen Erfahrung mit Datenschutzrecht, Programmierung o. Ä. Wir sind dankbar für jede helfende Hand!

Um mehr zu erfahren, wie Du bei dem Projekt mithelfen kannst, schau Dir die „Mitmachen“-Seite an.