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Die Deutsche Wohnen SE ist eines der größten Immobilienunternehmen in Deutschland. Nach eigenen Angaben verwaltet sie mehr als 150.000 Immobilien in Deutschland. Dementsprechend kommt das Unternehmen aus Berlin in Kontakt mit den Daten zahlreicher Mieter_innen.

Rekordbußgeld gegen Deutsche Wohnen – frag Deine Daten an!

Wie sich jetzt herausgestellt hat, hat die Deutsche Wohnen dabei leider nicht auf die Grundsätze des Datenschutz geachtet. Wie die Berliner Datenschutzbehörde (BlnBDI) in einer Pressemitteilung berichtet, hatte man bereits 2017 – noch vor Einführung der DSGVO – gravierende Mängel im Archivsystem des Unternehmens festgestellt. So habe dieses keine Möglichkeit vorgesehen, nicht mehr erforderliche Daten zu löschen. Auch eine Überprüfung, ob die Speicherung von Mieter_innendaten rechtmäßig oder überhaupt erforderlich ist, habe nicht stattgefunden.
So wurden dauerhaft auch sensible Daten der Mieter_innen, darunter Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge gespeichert.

Da dieses Vorgehen auch damals bereits rechtswidrig war, wies die Berliner Datenschutzbeauftragte die Deutsche Wohnen an, das Archivsystem umzustellen. Nunmehr zwei Jahre später zeigte eine erneute Prüfung, dass diese Umstellung nicht erfolgt ist. Das Unternehmen habe gerade einmal begonnen, einen rechtmäßigen Betrieb ihrer Systeme vorzubereiten.

Daher hat die Behörde nun ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängt. Das ist das höchste Bußgeld, das bislang in Deutschland nach der DSGVO erlassen wurde, EU-weit ist es immerhin das fünfthöchste. Die Vorsitzende der Aufsichtsbehörde, Maja Smoltczyk, begründet das mit dem „eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes“, der hier vorliege.

In einem Interview mit dem Tagesspiegel sagt sie:

„Ich empfehle jedem, sich direkt an die Deutsche Wohnen zu wenden und die vom Gesetz gegebenen Auskunftsrechte geltend zu machen.“

Wie erfahre ich, welche Daten zu mir gespeichert werden?

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Wir schließen uns dieser Empfehlung der Berliner Datenschutzbeauftragten an. Nach der DSGVO hast Du diverse Rechte im Bezug auf Deine personenbezogenen Daten, darunter auch das Recht Auskunft über die zu Dir gespeicherten Daten zu verlangen.

Hierbei wollen wir Dir helfen. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich für Dein Recht auf Datenschutz einsetzt. Wir haben die Auskunftsanfrage an die Deutsche Wohnen schon für Dich vorformuliert. Du brauchst nur noch Deinen Namen und Deine Adresse einzutragen und schon kannst Du die Selbstauskunftsanfrage einfach per E-Mail verschicken. Das ist natürlich kostenlos für Dich.

Die E-Mail verschickst Du dabei selbst mit Deinem E-Mail-Programm. Wir bekommen Deine Daten dabei nicht zu sehen: Alles, was Du hier auf der Seite eingibst, wird nur lokal auf Deinem Rechner verarbeitet und nie an uns übertragen.

Für die Antwort hat die Deutsche Wohnen einen Monat Zeit. Danach darfst Du Dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Sollte es dazu kommen, können wir Dir auch dabei helfen, wie wir in dem entsprechenden Artikel erklären.

geschrieben von Benjamin Altpeter
am
veröffentlicht unter: Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz

Titelfoto angepasst nach: „top-view photography of houses“ von Tom Rumble (Unsplash-Lizenz)